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Aktuelle Nachrichten

18.12.2011 18:22 von Dirk Hübscher

BAULINO Verlag bringt Schimmelpilz Informationsmagazin heraus

Auf über 16 Seiten gibt es interessante Informationen über Schimmelpilze in Innenräumen. Hierbei werden auch weniger bekannte Fakten, Neuigkeiten und kontrovers diskutierte Themen vorgestellt.

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30.06.2011 08:45 von Dirk Hübscher

Hilfe beim Schimmelpilz... aber bitte nur vom Profi!

Bei Flächen ab einem halben Quadratmeter empfiehlt das Umweltbundesamt, einen Baubiologen oder Gutachter zu Rate zu ziehen, der die Innenraumbelastung misst und bewertet...

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InnoProtect Sachverständige für Schäden durch Schimmelpilz im Raum Hannover > Aktuelle Informationen > TÜV Gutachter für Schäden durch Schimmelpilz aus dem Raum Hannover

Umzugskosten wegen Schäden durch Schimmelpilz sind nicht automatisch Steuerlich absetzbar

16.03.2010 17:15 von Dirk Hübscher

Ausgaben, die nachweisbar anfallen, um eine Krankheit zu heilen oder deren Folgen erträglicher zu machen, sind in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung abziehbar. „Wer jedoch umzieht, weil seine gemietete Wohnung einen Schimmelpilzbefall aufweist, kann die dafür entstanden Kosten nicht ohne weiteres steuerlich ansetzen", informiert Verena Tiemann von der Quelle Bausparkasse. Zumindest dann nicht, wenn kein ärztliches Attest vorliegt, das bereits eine Erkrankung durch Schimmelpilz oder ein hohes gesundheitliches Risiko bescheinigt.

In einem Fall vor dem Finanzgericht Hamburg hatte ein Steuerzahler in seiner Steuererklärung die Berücksichtigung von Umzugskosten und Gutachterkosten für eine Baubiologin als außergewöhnliche Belastung angesetzt. Da das Arbeitszimmer seiner Wohnung nachweislich vom Schimmelpilz befallen war, war er umgezogen. Die Hamburger Richter sahen hier jedoch keine steuerlichen Aspekte. Die Umzugskosten seien keine Krankheitskosten. Der Mieter wäre ja noch nicht einmal erkrankt. Somit war der Umzug rein privat veranlasst und daher nicht bei der Steuer zu berücksichtigen, argumentierten die Richter (Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 7.3.2008, Az. 5 K 30/07).

Ganz leer ausgehen, muss der Mieter jedoch nicht: „Zahlungen an eine Umzugsspedition anlässlich eines privaten Umzugs stellen haushaltsnahe Dienstleistungen dar", sagt Verena Tiemann. Von der abgerechneten Arbeitsleistung dürfen 20 Prozent, maximal 600 Euro auf die Steuerschuld angerechnet werden. Pressemitteilung der Quelle Bausparkasse AG

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